Die Private Krankenversicherung ist eine Lösung sich mit modernen Behandlungsmethoden gegen das Kostenrisiko von Krankheit und Unfall abzusichern. Kalkuliert wird nicht nach Einkommen, sondern über das abzusichernden Risiko, welches über Gesundheitszustand, Alter sowie Leistungsanspruch definiert wird. Vollkostenversicherung
Wer kann eine Private Krankenversicherung abschließen? Angestellte ab einem Jahreseinkommen von 59.400€ (Wert 2018) können von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln Selbstständige unterliegen nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht und können sich daher privat versichern Beamte müssen den Teil, der nicht von der Beihilfe erstattet wird, über eine private Krankenversicherung abdecken Studenten können sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und ebenfalls privat versichern Was leistet die Private Krankenversicherung? Das mögliche Leistungsspektrum lässt keine Wünsche offen. Selbst Leistungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung gekürzt werden (z.B. Medikamente, Sehhilfen) oder teilweise gar nicht erstattet werden (z.B. Zahnersatz) können in Ihren individuellen Versicherungsschutz integriert werden. Ob Sie eine besonders kostengünstige Krankenversicherung wählen oder einen Premium-Tarif, liegt ganz bei Ihnen. Wie finden Sie die richtige Private Krankenversicherung? Der Schutz hängt natürlich von Ihren individuellen Wünschen ab. Experten raten, für die Bedarfsermittlung und den Vergleich der unzähligen Versicherungstarife einen Krankenversicherungsfachmann zu Rate ziehen. Dieser findet für Sie natürlich auch einen günstigen Beitrag. Nutzen Sie doch gerne unsere unverbindliche und kostenfreie Beratung. Wichtig ist die passende Absicherung individuell nach Ihrer persönlichen Situation. Daher ist keine Aussage möglich, ob sich die PKV für jeden lohnt. Die gesetzliche Kasse zahlt Leistungen immer nach dem Gesetz, welche schnell geändert werden können, während Sie in der privaten Krankenversicherung einen Vertrag mit garantieren Leistungen haben. Nachweislich ist die gesetzliche Kasse dabei nicht unbedingt im Beitrag stabiler. Bei der privaten Krankenversicherung gibt es große Unterschiede, die wir Ihnen gerne in einem Gespräch aufzeigen. Auch wir finden nicht jede Gesellschaft empfehlenswert. Hier einige starke Beschränkungen, die im Gesetz festgelegt sind: §12 SGB V - Wirtschaftlichkeitsgebot
„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. (…)” § 84 SGB V Arznei- und Heilmittelbudget, Richtgrößen Kommt es vor, dass Sie keinen Termin mehr erhalten, liegt dies meist daran, dass die Budgets erschöpft sind. Ärzte können rechtlich in Regress genommen werden, wenn Sie dennoch Verordnungen und Rezepte verschreiben und müssten es aus der eigenen Tasche bezahlen Die vorgenannten Paragraphen treffen in der privaten Krankenversicherung nicht zu.
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